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Unsere Spezialgebiete

Internationales Steuerrecht

In einer globalisierten Welt kommt dem Internationalen Steuerrecht eine ganz herausragende Rolle zu. Die Nationalstaaten möchten in einer globalisierten Welt natürlich vermeiden, dass nationales Steuersubstrat sich "in Luft auflöst". Davon betroffen sind nicht nur multinationale Konzerne. Es beginnt im Kleinen, bei privaten Investitionen z.B. in einer ausländischen (Ferien-) Immobilie oder dem Erwerb ausländischer Beteiligungen in Form von Fonds oder Aktien. Es ist daher von großer Bedeutung, die eigenen privaten oder unternehmerischen Entscheidungen vor dem Hintergrund des Internationalen Steuerrechts zu beleuchten.

Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen aufgrund der Digitalisierung und der Globalisierung immer weiter an Bedeutung. Wir als Ihr Berater unterstützen Sie in allen internationalen Herausforderungen des Steuerrechts: 

Typische Beratungsfelder im Internationalen Steuerrecht sind:

  • Verrechnungspreise: Dokumentation, regelmäßige Überprüfung, Anwendungsprüfung, Prüfungsbegleitung, Sonderdokumentation im Bedarfsfall
  • Betriebsstätten im Inbound und Outbound Fall
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Wegzugsbesteuerung
  • Mitarbeiterentsendung
  • Besteuerungsrechte und die Vermeidung von Doppelbesteuerungen 

Im Rahmen unserer Beratung begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens sowie der Lösung möglicher Konflikte mit den Finanzbehörden.

Unternehmensplanung und Restrukturierung

Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, sind eine genaue Analyse der Krisenursachen sowie schnelles Handeln gefragt. Wir beraten und begleiten Sie von der Diagnose der Ursachen über die Ermittlung der sinnvollsten Lösung bis zur konsequenten Umsetzung im Rahmen einer fachgerechten Unternehmenssanierung. Dabei stimmen wir die betriebswirtschaftliche Analyse, die integrierte Unternehmensplanung sowie rechtliche Beurteilungen sogfältig aufeinander ab.

Wir übernehmen: 

  • die Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen
  • die Beratung und Erarbeitung von Sanierungskonzepten inkl. Abstimmung mit betroffenen Parteien, insbesondere Banken
  • die Begleitung in allen Phasen der Sanierung 
  • die Erstellung von Sanierungsgutachten nach den Berufsstandards der Wirtschaftsprüfer
  • gutachterliche Stellungnahmen zur Fortführungsprognose
  • regelmäßige Analysen der Planerreichung in Form von Soll-/Ist Vergleichen 
  • kontinuierliches Reporting sowie die Moderation an Kapitalgeber und Eigentümer während und nach der Sanierung